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REZENSIONEN DES BUCHES "FLUCHT UND AUSREISE"
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bonner Generalanzeiger


"Flucht und Ausreise"
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Der Volksaufstand 1953 l

DER VOLKSAUFSTAND 1953

Am 16.6.1953, 9.30 Uhr, begannen zahlreiche Bauarbeiter in Ostberlins Stalinallee eine friedliche Demonstration, die, unterstützt durch die Bevölkerung, mit ihren Forderungen drei Stunden später vor das Regierungsgebäude getragen wurde. Am Nachmittag des gleichen Tages erscheint ein "Extrablatt Kostenlos!" der Berliner Zeitung "Der Abend" mit der Überschrift "Ostberliner Arbeiter rufen zum Generalstreik gegen ihre Unterdrücker auf".

Daraufhin versammelten sich in den Morgenstunden des 17. Juni in zahlreichen Betrieben der DDR Werksangehörige, um in ihren Städten zu demonstrieren. Wie in Leipzig, Magdeburg, Halle, Merseburg, Wittenberg, Bitterfeld, Jena und Sömmerda galten fast überall die gleichen Forderungen: Beseitigung der Normerhöhungen, Senkung der Preise, freie Wahlen, Rücktritt der DDR-Regierung, Beseitigung der Zonengrenze, Freilassung politischer Häftlinge.

Die Demonstranten in Berlin zogen diszipliniert in das Stadtinnere. Gegen Mittag marschierten fünf Stunden lang 11.000 Arbeiter der Stahlwerke Hennigsdorf auf kürzestem Wege durch West- nach Ostberlin. Gebildete Sperrketten uniformierter Einheiten der "Nationalarmee" sowie der Volkspolizei waren machtlos gegen die herannahenden Menschenlawinen, die das Deutschlandlied und "Brüder, zur Sonne, zur Freiheit" sangen. Vereinzelt kam es zu Handgemengen. Kurz vor zehn Uhr holten der Lastkraftwagenfahrer Horst BALLENTIN und ein Helfer am Brandenburger Tor, dem Wahrzeichen Berlins, vor den Augen sowjetischer Offiziere die Rote Fahne herunter.

Die von der DDR-Regierung errichteten Grenzschilder zwischen Ost- und Westberlin waren bereits in den Morgenstunden beseitigt, zerschlagen oder verbrannt worden. Einige Demonstranten besetzten Parteidienststellen und warfen die Akten auf die Straße, während andere in ein Seitengebäude des Regierungskomplexes drangen. Mit Schreckschüssen gelang es, ihr weiteres Vordringen zu verhindern. Tausende versammelten sich rings um das Regierungsgebäude, das inzwischen von sowjetischen Panzern des Militärkommandanten General Pawel DIBROWA geschützt wurde. Jugendliche bewarfen die Panzer mit Pflastersteinen. Während der Mittagszeit des 17. Juni versuchten Polizeieinheiten, weitere herandrängende Massen mit Polizeiknüppeln und Wasserwerfern abzuschrecken.

13.44 Uhr unterbrach der Westberliner Sender RIAS die Berichterstattung über den Aufstand und meldete, daß der Militärkommandant des sowjetisch besetzten Sektors von Berlin den Ausnahmezustand erklärt habe. "Zur Herbeiführung der öffentlichen Ordnung wird befohlen, daß alle Demonstrationen, Versammlungen, Kundgebungen und sonstige Massenansammlungen über drei Personen auf den Straßen und Plätzen wie auch in den öffentlichen Gebäuden verboten sind. Jeder Verkehr von Fußgängern und der Verkehr von Kraftfahrzeugen ist von 21 Uhr abends bis 5 Uhr früh verboten. Wer gegen diesen Befehl verstößt, wird nach dem Kriegsgesetz bestraft." (1)

Vereinzelt wurde aus Pistolen und Gewehren geschossen. Erste Tote wurden geborgen und aus der Leipziger und der Friedrichstraße in die Westsektoren gebracht. Die Verkündung des Ausnahmezustands bewirkte, daß sich die Panzer schnell bis an die Grenzlinie des Potsdamer Platzes bewegen konnten. Diese hatten den Befehl zu schießen, wenn sie angegriffen würden. Obgleich es nur zu wenigen tödlichen Zwischenfällen kam, bewirkten, mindestens jedoch begünstigten diese Panzereinsätze zahlreiche Verhaftungen durch deutsche und sowjetische Streitkräfte oder Geheimdienste. Es erfolgten standrechtliche Erschießungen ohne Kriegsgericht.

Nach Ausrufung des Ausnahmezustands verlas RIAS mehrfach einen beschwichtigenden Aufruf der drei Berliner Parteien und des DGB mit folgenden Hauptpassagen:

"Jetzt hat die wirtschaftliche Not in Verbindung mit der politischen Not dazu geführt, daß die Ostberliner auf die Straße gegangen sind, um ihr Recht zu fordern und ihren Willen zur Freiheit und zur echten Demokratie kundzutun. Das kann niemand besser verstehen und mitfühlen als die Berliner, die sich in acht Jahren ihre Lebensrechte und ihre Freiheit oft unter schwierigsten Umständen erkämpft haben und die mit heißem Herzen die Ereignisse der letzten Tage verfolgt haben. Wir sind in Gedanken bei Euch, und wir sind gewiß, daß das ganze deutsche Volk so denkt wie wir. Wir hoffen aber auch, daß die Besatzungsmächte erkennen, was erkannt werden muß: daß jetzt sofort eine grundlegende Änderung der Verhältnisse in Berlin und in der Sowjetzone erfolgen muß.
Der deutsche Wille ist einmütig, und zwar von den Regierungsparteien wie auch von der Opposition vor wenigen Tagen im Bundestag zum Beschluß erhoben worden. Das deutsche Volk verlangt:

1. Freie Wahlen für ganz Deutschland,
2. Bildung einer gesamtdeutschen Regierung,
3. Abschluß eines frei mit Deutschland verhandelten Friedensvertrages,
4. Regelung aller territorialen Fragen in diesem frei mit Deutschland
verhandelten Friedensvertrag,
5. Handlungsfreiheit für eine gesamtdeutsche Regierung, Verbindungen einzugehen mit anderen Ländern im Rahmen der Grundsätze und der Ziele der Vereinten Nationen. Das ist Euer Wille und das ist unser Wille. Darin sind alle Deutschen sich einig. Das ist der Wille und der Weg zum freien und einheitlichen Deutschland. Das ist der Sinn Eurer Kundgebungen, denen wir voll zustimmen. Vermeidet jede Provokation, die der Sache nur schaden kann. Eure Stimme ist in der Welt gehört worden. Es muß und wird alles geschehen, um Eure berechtigten Wünsche zu erfüllen." (2)

Laut Zeitzeugen wirkte dieser Aufruf nur bedingt motivierend, weil nichts über einen Generalstreik zu hören gewesen war. Der Aufruf war lediglich an die "Berlinerinnen und Berliner" gerichtet, so daß die Massenstreiks in den anderen Großstädten der DDR trotz telefonischer Verbindungen der Streikanführer untereinander medial unberücksichtigt blieben. Die Werktätigen versprachen sich nichts von Verhandlungen der großen Mächte. Zu oft wurden die Erwartungen nicht erfüllt.
Friedrich SCHORN, der Rechnungsprüfer eines der größten Industriebetriebe der DDR, wurde binnen weniger Stunden zur mächtigsten Person der Streikbewegung in der DDR. Als Vorsitzender des Streikkomitees der Leuna- und Buna-Werke (zusammen 48.000 Beschäftigte), mehrerer Kohlengrubenwerke und Großbetriebe hatte er plötzlich "Entscheidungsgewalt über Streik oder Nichtstreik, über Disziplin oder Aufruhr von 100.000 Beschäftigten in der größten Industriedichte der DDR" (3) und wurde so zum einzigen Verhandlungspartner eines hohen sowjetischen Kommandeurs. In jener Nacht des 17. zum 18. Juni glaubte er noch an "unsere eigene Kraft, durch Streik oder zumindest Streikdrohung mehr zu erreichen, als wenn wir aufgaben und alle den großen Mächten überließen. Schließlich mußten die Sowjets doch auch fürchten, daß unsere Streiks in der DDR auf die Volksdemokratien und die sowjetischen Zwangsarbeitslager übergriffen ..., denn tatsächlich streikten seit Ende Juni Tausende in sowjetischen Zwangsarbeitslagern von Norilsk und Karaganda." (4)

Die traurige Bilanz: Der friedliche Aufstand der Hundertausenden unbewaffneten Demonstranten des 17. Juni wurde blutig niedergeschlagen. Der gewaltfreie Widerstand hatte sich scheinbar nicht gelohnt.

Arbeitsniederlegungen: in 13 Bezirksstädten, 97 Kreisstädten, 134 weiteren Orten
Demonstrationen: in 7 Bezirksstädten, 43 Kreisstädten, 105 weiteren Orten
Aufstände: in 6 Bezirksstädten, 22 Kreisstädten, 44 weiteren Orten
erstürmte Untersuchungshaftanstalten: 24
Ereignisorte insgesamt: 701 (5)
Todesopfer: 273
standrechtliche Erschießungen: 62
Todesurteile: 4 (3 vollstreckt; eins umgewandelt in lebenslänglich)
Verurteilungen: ca. 3.000 (zu ca. 8.000 Jahren Haft) (6)
Untersuchungshaft: ca. 20.000
getötete Funktionäre: ca. 20 (darunter Volksarmisten, Angehörige der Staatssicherheit)

Unter den 62 standrechtlich Erschossenen befanden sich sage und schreibe 41 Sowjetsoldaten, die sich auf deutsche Soldaten zu schießen weigerten: 18 davon wurden am 28.6.1953 wegen "Feigheit" (7) im Biederitzer Forst nördlich von Magdeburg und 23 in Berlin exekutiert.

Der damalige DDR-Justizminister Max FECHNER (8) ließ am 30.6.1953 folgende bemerkenswerte Erklärung veröffentlichen, die ihm - bis 1956 - drei Jahre Haft einbrachten: "Es dürfen nur solche Personen bestraft werden, die sich eines schweren Verbrechens schuldig machten. Andere Personen werden nicht bestraft. Dies trifft auch für Angehörige der Streikleitung zu. Selbst Rädelsführer dürfen nicht auf bloßen Verdacht oder schweren Verdacht hin bestraft werden. Kann ihnen ein Verbrechen nicht nachgewiesen werden, sind keine Beweise vorhanden, erfolgt keine Bestrafung. Es werden also nur diejenigen der Bestrafung zugeführt, die Brände anlegten, die raubten, mordeten oder andere gefährliche Verbrechen begangen haben. Es wird also nicht etwa gegenüber denen, die gestreikt oder demonstriert haben, eine Rachepolitik betrieben." (9)

SCHORN bezeichnete den 17. Juni später als "ein wunderbares Erlebnis, besonders, weil auch die Jugend so mitgemacht hatte und zu größtem Einsatz bereit war. Aber auch die bitterste Enttäuschung" seines Lebens. Seine Enttäuschung galt weniger der Sowjetmacht, die er bereits in Kriegsgefangenschaft kennengelernt hatte, sondern vor allem "das westliche Verhalten". "Wir haben gewiß keine Unterstützung mit Waffen erwartet, und das hätte der Westen auch sagen können, sogar sagen sollen. Es hätte ... Klarheit geschaffen, daß der Streik nicht zu unübersehbaren Entwicklungen führen kann und uns bestärkt im Durchhalten in disziplinierter Nichtgewalt ... Natürlich hätten wir erwartet, daß die großen Mächte und Bonn die einzigartige Situation in der schwersten Krise des Sowjetregimes nutzen und auch versuchen, in Verhandlungen für uns Streikende das Bestmögliche herauszuschlagen. ... die Menschen in der DDR hätten danach gewußt: der Westen steht zu uns."(10)

Die New York Times bemerkte am 18.6.1953: "Die Deutschen haben in Ostberlin etwas getan, was einen hohen Platz in der Geschichte Deutschlands und der europäischen Zivilisation einnehmen wird. ... Die Sowjets können deutsche Frauen und Männer niederschießen, weil sie Panzer und Maschinengewehre haben, aber wir wissen jetzt, und die Welt weiß es, daß in dem deutschen Volke ein Mut und ein Geist leben, die die Unterdrückung nicht ewig dulden werden." (11)

Der DDR-Bevölkerung allerdings wurde folgender offizieller Text angeboten: "17. Juni. Konterrevolutionärer Putsch in Berlin und einigen Städten der DDR. Insbesondere von Westberlin aus versuchen die Bonner Machthaber, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der DDR zu stürzen, ein konterrevolutionäres Regime zu errichten und im Herzen Europas einen neuen Kriegsherd zu schaffen. Das entschiedene Auftreten der sowjetischen Truppen und der Kasernierten Volkspolizei setzt der faschistischen Provokation ein Ende und rettet damit den Frieden." (12)
Unmittelbar davor findet sich im gleichen Nachschlagewerk - an dessen 1300-seitigem Inhalt 21 DDR-Professoren beteiligt waren, von denen 14 als Herausgeber fungierten - die Eintragung: "9. Juni. Das Politbüro des ZK der SED beschließt Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenslage aller Schichten der Bevölkerung und zur Überwindung zeitweilig aufgetretener besonderer Schwierigkeiten, die vor allem durch die außerordentliche Verschärfung des Kalten Krieges der deutschen Imperialisten gegen die DDR entstanden sind." (13)

Jener am 9.6.1953 unter sowjetischer Einflußnahme verkündete "Neue Kurs" hatte zunächst die vorzeitige Entlassung von 25.000 - allerdings nicht nur politischen - Häftlingen bis zum Jahresende zur Folge. Die Zahl der politischen Häftlinge, die danach noch 12.500 Personen umfaßte, stieg bis 1956 wieder auf 15.000 an, sank dann während der "Tauwetterperiode" auf 10.000, um "infolge der Wiederaufnahme der Praxis der Terrorjustiz nach dem Mauerbau" (14) im August 1961 erneut auf über 18.000 Personen anzusteigen. (15)
Viele der ca. 6.000 bis 7.000 in der Zeit von 1953 bis 1955 ergangenen Urteile dienten nicht der Strafverfolgung, sondern ausschließlich der Rechtfertigung von Enteignungen im Rahmen der von der SED betriebenen gesellschaftlichen Umwälzung.

Die "Bewältigung" der "neuen Aufgaben" für Staatssicherheit, Volkspolizei, Volksarmee, Betriebskampfgruppen und die SED im Einsatz gegen die eigene Bevölkerung erfolgte im Schatten einer noch engeren Zusammenarbeit mit den Sowjets. Der Widerstand gegen die SED-Diktatur insbesondere durch die demokratischen Parteien SPD, CDU und FDP, die Gewerkschaften sowie die jeweiligen Ostbüros, durch die Junge Gemeinde der evangelischen Kirche, durch Gruppierungen wie die der "Freiheitlichen Juristen" und der "Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit" konnte bis 1961 noch organisiert werden. Danach waren Aktivitäten nur noch eingeschränkt möglich.

Ab 1957 galten als dominierende politische Delikte und Verbrechen, welche die Strafjustiz der DDR verfolgte, Versuche, das Land ohne Genehmigung zu verlassen. Die Volkskammer hatte in diesem Jahr - wie immer einstimmig - ein politisches Strafgesetz verabschiedet, wonach Instrumentarien des politischen Strafrechts wie Ermittlungsverfahren, Anklage und Verurteilung schnell angewandt werden konnten. Etwa 3.000 Menschen wurden wegen Fluchtversuchs allein in den sechziger Jahren inhaftiert. Bereits der Versuch, eine Ausreisegenehmigung zu erhalten, konnte eine Haftstrafe nach sich ziehen.

Die absolute Rechtlosigkeit, in der sich die politischen Häftlinge unter dem Regime Erich MIELKEs und der berüchtigten Justizministerin Hilde BENJAMIN (16) befanden, hatten die Strafverfolgten als besonders schlimm empfinden müssen.

Dr. phil. Wolfgang Mayer: "Flucht und Ausreise", S. 22-27


QUELLEN:

1) HILDEBRANDT, Rainer; Der 17. Juni; Verlag Haus am Checkpoint Charlie, Berlin 1983, S. 96
2) Aufruf des Westberliner Senders RIAS am 17.6.1953; in: HILDEBRANDT, Rainer; Der 17. Juni; Verlag Haus am Checkpoint Charlie, Berlin 1983, S. 152 f.
3) HILDEBRANDT, Rainer; Der 17. Juni; Verlag Haus am Checkpoint Charlie,
Berlin 1983, S. 146
4) ebd., S. 153
5)FRICKE, Karl Wilhelm; Festvortrag am 17. Juni 2003 in Erfurt, Plenarsaal des Thüringer Landtags: 701 Ereignisorte, die "bereits nachgewiesen" sind. "Es könnten noch wesentlich mehr sein."
6) In den Folgemonaten des 17. Juni sind wegen der Beteiligung am Volksaufstand weitere 1.500 Personen verurteilt worden (vgl. auch: Schlußbericht der Enquetekommission ...; a.a.O., S. 19)
7) HILDEBRANDT, Rainer; Der 17. Juni; Verlag Haus am Checkpoint Charlie, Berlin 1983, S. 216 f.
8) FECHNER, Max; geb. 1892, Volksschule, Werkzeugmacher, 1911 SPD, nach 1920
Funktionen in USPD, SPD, nach 1933 KZ, Befürworter Vereinigung SPD-KPD, 1946
2. Vors. SED, 1948 Präsident der Deutschen Zentralverwaltung der Justiz, Justizminister, 1950 ZK d. SED, 15.7.1953 abgesetzt, verhaftet, am 26.7.1953 als "Feind des Staates und der Partei" aus SED ausgeschlossen, am 26.4.1956 amnestiert und aus Haft entlassen, 1958 auf Beschluß des ZK der SED wieder SED-Mitglied
9) "Neues Deutschland" vom 30.6.1953
10) HILDEBRANDT, Rainer; Der 17. Juni; Verlag Haus am Checkpoint Charlie, Berlin 1983, S. 154
11) ebd., S. 212
12) Weltgeschichte in Daten; VEB Deutscher Verlag d. Wissenschaften, Berlin
1966, S. 1031
13) ebd.
14) Schlußbericht der Enquete-Kommission "Überwindung d. Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit"; Drucksache 133/11000 d. Deutschen Bundestages vom 10.6.1998, S. 19
15) Die Zahlen enthalten auch die aus politischen Gründen nach "wirtschaftsregulierenden Strafvorschriften (Wirtschaftsstrafverordnung, Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels)" Verurteilte, wenngleich deren empirisch gesicherte Abgrenzung von den Tätern wirklicher Wirtschaftsvergehen problematisch ist (Quelle: ebd.).
16) BENJAMIN, Hilde (1902-89); 1927 KPD, 1928 Rechtsanwältin, 1933 Berufsverbot, 1945 von der SMAD als Oberstaatsanwältin in Berlin-Lichterfelde eingesetzt, 1947 Ltr. Personalabteilung der Deutschen Zentralverwaltung für Justiz; organisierte die "Säuberungen" und förderte Heranbildung von Volksrichtern und -staatsanwälten; 1949 Vizepräsidentin des Obersten Gerichts, 1953 (Sturz FECHNERs) bis 1967 DDR-Justizministerin; 1964-89 ZK der SED

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Wolfgang Mayer:
Flucht und Ausreise

Anita Tykve Verlag, Berlin (2. Auflage)
730 S. (incl. 200 S. Aktenteil),
24,90 Euro ISBN 3-925434-97-6

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